Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit dem Fahrrad für Hamburgische Beamte

Bericht über eine außergewöhnlich erfolgreiche Eingabe an die Hamburgische Bürgerschaft

Im Juli 2001 wurden die Beträge in allen Gesetzen auf Euro umgestellt, so auch im Hamburgischen Reisekostengesetz, das die Reisekostenerstattungen für Hamburgische Beamte Centgenau geregelt.

Dabei wurde für Dienstreisen mit dem Fahrrad die in dem Entwurf für die Lohnsteuerrichtlinien 2002 vorgesehene Umrechnung des Kilometersatzes ab 01.01.2002 von 7 DPf mit Aufrundung auf 4 Ct in das Gesetz geschrieben. Kaum aber waren die Hamburger fertig und meinten, sich auch ab 2002 (wie bisher) genau und gerecht an die Lohnsteuerrichtlinien gehalten zu haben, brach in der Rot-Grünen Bundesregierung das Umweltbewußtsein durch. Statt 4 Ct sollte der Kilometersatz, den die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für Dienstreisen mit dem Fahrrad erstatten steuerfrei erstatten durften, in den LStR 2002 nun 5 Ct betragen. Es handelt sich dabei um die prozentual gewichtigste Aufrundung im Zuge der Euro-Umstellung im Steuerrecht.

Das wollte ich nun auch auch haben, da ich vom Hamburgischen Reisekostengesetz betroffen bin. Und diese Eingabe mit dem Gesch.-Zeichen 584/01 war die bisher (prozentual und zeitlich gesehen) erfolgreichste Eingabe aus meiner Feder.

Eingabe wegen Entschädigung für Fahrrad-Dienstreisen (Gesch.-Zeichen 584/01)

Positive Antwort auf diese Eingabe (Gesch.-Zeichen 584/01)

Bericht über die abschließende Erledigung dieser Eingabe (Gesch.-Zeichen 584/01)

Noch schneller wurde bisher nur die Eingabe zum Geschäftszeichen 585/01 (überhöhte Entschädigung für Reisen mit dem Kfz) erledigt. Am 18.09.2001 abgeschickt, wurde die verlangte Änderung der Verordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.09.2001 veröffentlicht, obwohl meine Eingabe erst am 20.09.2001 bei der Bürgerschaft eingegangen sein kann. Man darf eben auch nicht zu früh eingeben. Denn die von mir verlangte Änderung scheint Teil eines Gesamtplans gewesen zu sein, der im "Ersten Euro-Anpassungsgesetz" nicht erkennbar war. Hamburg kennt offenbar die Änderung einer Verordnung durch ein Artikelgesetz mit der Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang nicht.

 

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Diese Seite wurde erstmals am 26.11.2004 ins Internet gestellt.
Sie wurde aktualisiert am 21.01.2006.